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Mit dem Namen meiner Konkurrenz werben via Google Ads – „darf ich das“?

Nachfolgend findest du Antworten auf die Frage: Google Ads und die lauterkeitsrechtliche Zulassung der Nutzung fremder Marken-/Firmennamen für eigene Werbezwecke nach Schweizer Recht.

Jeannette Scherrer zum Schweizer Marken- & Lauterkeitsrecht bei der Verwendung von Google Ads

Google Ads und der beliebte „Trick 77“

Im digitalen Zeitalter ist das Keyword-Advertising im Kontext der marktführenden Suchmaschine Google für Unternehmen kaum mehr wegzudenken. Dieses von Google zur Verfügung gestellte Marketinginstrument wird von Unternehmen für eine schnelle und vereinfachte Auffindbarkeit in der Suchmaschine eingesetzt. Sie bildet damit einen wesentlichen unternehmerischen Erfolgsfaktor. Trotz vielfältiger Konturen der vorliegenden Ausgangsfrage steht ein kontrovers diskutiertes Thema vorliegend besonders im Vordergrund. Darf ich in der Schweiz den „Trick 77“ anwenden und mit dem Namen meiner engsten Konkurrenten Google Ads schalten?

Verwendung fremder Kennzeichen (Firmennamen) für Google Ads nach Schweizer Recht

Angenommen, es stehen sich zwei Optiker namens OPTIMUM und GLASKLAR gegenüber: Unter welchen Voraussetzungen darf OPTIMUM das Keyword GLASKLAR beim Keyword-Advertising für sich selbst nutzen um in der Suchanzeige zu erscheinen und um so potentielle Kunden von GLASKLAR abzugreifen? Darf ich als Optiker namens OPTIMUM solche potentiellen Kunden meiner Konkurrenz auf die eigene Website leiten, obwohl der User ursprünglich den Namen des Optikers GLASKLAR gegoogelt hat ? Mit welcher Begründung ist es nach Schweizer Recht für einen Unternehmer zulässig, das Kennzeichen seines Mitbewerbers – sei es der Firmenname, die Geschäftsbezeichnung oder der Name als Unternehmensmarke eines Konkurrenten – für die eigene Auffindbarkeit bei Google zu verwenden?

Google Ads und die offenen Fragen zu Markenrecht / Lauterkeitsrecht in der Schweiz

Im Rahmen meines Studiums in Rechtswissenschaften (BLaw) habe ich Antworten auf diese kontrovers diskutierte Frage gesucht und eine Bachelor-Arbeit hierzu verfasst. Diese wurde schliesslich mit der Bestnote 6.0 bewertet. Aufgrund zahlreicher Nachfragen und dem grossen Interesse an diesem Thema habe ich anschliessend einen Aufsatz ( siehe PDF zum Downloaden ganz unten ) herausgearbeitet, der die Essenz der ursprünglichen Arbeit zusammenfasst. Dieser Aufsatz wurde zudem einem Peer-Review durch juristische Fachperson unterzogen und mehrmals geprüft. Schliesslich wurde der Aufsatz am 28. Juni 2021 im für Juristen bekannten Jusletter von Weblaw veröffentlicht.

Im vorliegenden Aufsatz (siehe PDF zum Downloaden ganz unten) werden die Relevanz dieser Problematik in der Praxis sowie die von der herrschenden Meinung und Rechtsprechung bisher angewandten Argumente betreffend der marken- sowie lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung fremder Kennzeichen für das Keyword-Advertising nach Schweizer Recht diskutiert.

Ziel dieses Beitrags ist es, mittels Ausführung aktueller Erkenntnisse eine zeitgemässe Basis der künftigen Rechtsprechung zu schaffen die Keyword-Advertising-Thematik unter Juristen zu neuen Diskussionen anzuregen und allen anderen Interessierten eine Grundlage zur Beantwortung der Ausgangsfrage zu bieten.


An dieser Stelle gilt mein grosser Dank für die Förderung und Unterstützung meiner sehr geschätzten Professorin, Frau Prof. Dr. iur. Christiana Fountoulakis.

Ich wünsche nun viel Lesevergnügen ! 😉
Jeannette Scherrer

| BSc. ZFH in Business Communications | BLaw (i.A.) | Geschäftsinhaberin

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